Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Es bietet einen verbindlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf allen Verwaltungsebenen und soll eine strategische und flächendeckende Vorsorge gegen die Folgen der Klimaerwärmung ermöglichen. Die Länder müssen Anpassungskonzepte basierend auf Risikoanalysen erstellen und umsetzen. Dabei sollen Stadtgrün, Schwammstädte und Hitzeaktionspläne die Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen.
Quelle: BMUV
Bildquelle: geralt, pixabay
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